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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Soweit die Allpower Veranstaltungsservice GmbH (Zentnerstraße 17, 80798 München, HRB 143 710) für Kaufleute und Auftraggeber tätig wird, welche nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kaufleuten gleichgestellt sind, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs):

 

1.     Für die Durchführung übernommener Aufträge werden nur zuverlässige Mitarbeiter der Allpower Veranstaltungsservice GmbH abgestellt und alle Aufträge werden nach fachlichen Erfahrungen ausgeführt. Sonderwünsche und Weisungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform, ebenso nachträgliche Änderungen.

2.     Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung eines Auftrages beziehen, sind unverzüglich dem Geschäftsführer Christian Holler zwecks Abhilfe mitzuteilen. Handelt es sich um erhebliche, den Vertragszweck gefährdende Verstöße, so kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er den Geschäftsführer Christian Holler umgehend schriftlich verständigt und diese nicht in angemessener Frist für Abhilfe gesorgt hat.

3.     In Fällen höherer Gewalt ist die Firma berechtigt, Aufträge, soweit deren Ausführung unmöglich wird, zu unterbrechen oder zweckentsprechend umzustellen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer einer Unterbrechung in der Ausführung des Auftrages das Entgelt zu entrichten.

4.     Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach erfolgter Dienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Ausübung von Kassendiensten ist die Firma berechtigt, in Höhe ihrer fälligen Vergütungsansprüche den entsprechenden Betrag aus den Kassenbeständen einzubehalten.

5.     Die Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche der Firma sowie die Geltendmachung eines Zurückbehalktungsrechts des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbeschrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche handelt

6.     Die Firma haftet unbeschadet Ihrer Haftung aus § 276 Abs. 11 BGB nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter entstehen sollten. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen.

7.     Die Firma unterhält eine Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen belaufen sich pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf 15.000.000,00 EUR. Weiter gilt das Abhandenkommen beweglicher und bewachter Sachen bis zu einer Gesamtsumme von bis zu 250.000,00 EUR je Schadenfall als mitversichert.

8.     Die Firma verpflichtet sich, diese Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Punkt 7 ergeben, aufrechtzuerhalten und den Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung auf Anforderung zu führen.

9.     Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Firma schriftlich anzeigt und im Falle der Ablehnung durch die Firma oder deren Versicherungsgesellschaft binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

10.  Der Auftraggeber darf Personal, das ihm von der Firma gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst für gleichartige Zwecke beschäftigen.

11.  Der Vertrag über die Ausführung eines Auftrages ist für die Firma von dem Zeitpunkt ab verbindlich, in welchem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zugeht. Ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis gilt auch für alle etwaigen Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

12.  Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird München vereinbart.

 

München, Juli 2019